Das Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des Verkehrsrechts. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungs- recht und das Verkehrsvertrags- recht.
Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten.
Wenn es um einen Fahrzeugkauf geht, es Fragen oder Probleme bezüglich der Finanzierung oder des Leasings, oder hinsichtlich Sachmangelhaftung oder Garantie gibt, oder wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Kfz-Reparatur gibt, wenden Sie sich an uns und wir sind Ihnen gerne behilflich.
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