Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des Verkehrsrechts. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungs- recht und das Verkehrsvertrags- recht.

Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten.

Wenn es um einen Fahrzeugkauf geht, es Fragen oder Probleme bezüglich der Finanzierung oder des Leasings, oder hinsichtlich Sachmangelhaftung oder Garantie gibt, oder wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Kfz-Reparatur gibt, wenden Sie sich an uns und wir sind Ihnen gerne behilflich.

Kurzüberblick:

  • Kfz (Auto)-Kauf (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Inzahlungnahme, AGB)

  • Sachmangelhaftung (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt)

  • Garantie

  • Kfz-Leasing

  • Kfz-Finanzierung

  • Kfz-Reparatur, Werkvertrag

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag 09:00-18:30

 

Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

Druckversion | Sitemap
© 2012- 2022 Harald Kunze, soweit nicht anders angegeben. (Alle Rechte vorbehalten.)