Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Verkehrsunfallrecht/Versicherungsrecht

Aufgrund der nahezu überall herrschenden hohen Verkehrsdichte stehen Verkehrsunfälle leider auf der Tages- ordnung.

Wenn Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls geworden sind, ungeachtet dessen, ob Sie Verursacher oder Geschädigter sind, vertreten wir Sie bundesweit und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Um als Geschädigter bei der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Ansprüche nichts zu verschenken, sollten Sie möglichst früh einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmert, z.B. Nutzungs- ausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, etc., sowie im Falle eines Personenschadens um Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, etc.

Außerdem kommt immer wieder der Fall vor, dass das Verschulden eines Unfalls nicht nur einem Unfallbeteiligten alleine, sondern allen Beteiligten zuzurechnen ist. Auch hier ist das Einschalten eines Anwalts sinnvoll, da die sogenannte Verschuldensquote ermittelt werden muss. Wurde diese zuvor außergerichtlich von der Haftpflichversicherung ermittelt, so wird sie meist zu hoch angesetzt und hält einer gerichtlichen Überprüfung in den wenigsten Fällen stand.

Auch oder gerade als möglicher Verursacher eines Verkehrsunfalls empfiehlt es sich möglichst bald einen Rechtsanwalt aufzusuchen, denn bei einem Verkehrsunfall fallen regelmäßig neben den zivilrechtlichen auch Probleme aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht an.

Kurzüberblick:

  • Unfall-, Schadensregulierung (Reparaturkosten; Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Ersatzbeschaffung; Gutachten und Gutachterkosten; Wertminderung; Mietwagenkosten; Nutzungsausfallentschädigung)

  • Personenschaden (Erwerbs-, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten)

  • Schmerzensgeld

  • Kfz-Haftpflicht-, Kaskoversicherung

  • Haftung, Mitverschulden

  • Verkehrsunfall mit Auslandsberührung

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

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Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

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