Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Kosten für einen Anwalt werden oft überschätzt, daher scheuen sich viele Menschen rechtzeitig um rechtlichen Beistand zu ersuchen.

Guter Rat ist nicht umsonst, aber auch nicht so teuer wie sein Ruf. Honorare richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), mehr Informationen dazu und den Kosten finden Sie auch den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Erkundigen Sie sich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten bei mir, im Anschluss können Sie - ohne böse Überraschungen - Ihre Entscheidung treffen.

Es ist natürlich auch immer möglich, neben Pauschalvereinbarungen, eine individuelle, speziell auf Sie abgestimmte Vergütungsvereinbarung zu vereinbaren.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so übernimmt Ihre Versicherung in der Regel Ihre Anwalts-, als auch Ihre Gerichtskosten. Die Anfrage einer Deckungszusage übernehmen wir gerne für Sie.

In der Regel lohnt es sich immer in den anwaltlichen Rat zu investieren um größere Folgeschäden zu vermeiden.

Sie können selbstverständlich auch direkt die Möglichkeit nutzen sich meine Straf-, oder Zivilprozessvollmacht herunterzuladen, falls Sie noch offene Fragen haben sollten, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag 09:00-18:30

 

Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

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