Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Verkehrsstrafrecht

Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht, führt zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, soweit eine Verkehrsstraftat begangen worden ist.

Die Verkehrsstraftatsbestände sind nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in verschiedenen anderen Gesetzen, wie zum Beispiel im Straßenverkehrsgesetz, enthalten.

Die wichtigsten Verkehrsstraftatbestände (Delikte) nach dem Strafgesetzbuch haben wir unten im Kurzüberblick für Sie aufgeführt.

Die Sanktionen bei Verkehrsstraftaten sind sehr umfassend und erstrecken sich von einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§153 StPO) bis hin zur Freiheitsstrafe.

Zudem kann bereits eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, so dass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen kann. Weitere Folgen können sein: Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit und Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ferner wird im Straßenverkehr der Führerschein auch von der Polizei beschlagnahmt (Einziehungsgegenstand). In bestimmten Fällen werden auch Tatmittel (z.B. Tatfahrzeug) eingezogen.

Daher ist dringend zu raten, unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und vorher keine Angaben zur Sache zu machen.

Wir vertreten Sie in jedem Stadium des Verfahrens.

Kurzüberblick:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"),  § 142 StGB

  • Beleidigung, § 185 StGB

  • Nötigung, § 240 StGB

  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 StGB

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, § 316 StGB

  • Vollrausch, § 323a StGB

  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

  • Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

  • Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG

  • Tachomanipulation, § 22b StVG

  • Sicherstellung/Beschlagnahmung des Führerscheins

  • (Vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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