Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Verkehrsordnungswidrigkeiten recht

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, kurz OWi-Recht, umfasst alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können. In der Regel geht es um Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeits- überschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstöße.

Oft droht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten neben Bußgeldern die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg, ein Fahrverbot, oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis.

Ungeachtet dessen, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf begründet ist oder nicht, ist dringend zu raten, unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und vorher keine Angaben zur Sache zu machen. Gutgemeinte Einlassungen Ihrerseits, die ohne Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen, werden später oftmals gegen Sie verwendet.

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide und die Möglichkeiten, erfolgreich gegen diese vorzugehen. Auch wenn der Verstoß begangen wurde, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Vorwurf zu entkräften oder die Rechtsfolgen abzumildern.

Wir vertreten Sie in jedem Stadium des Verfahrens.

Kurzüberblick:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Radar-, Lasermessung, Fehler der Messverfahren)
  • Rotlichtverstoß
  • Unterschreiten des Sicherheitsabstands
  • Alkoholfahrt, Cannabis-und Drogenkonsum
  • Benutzung von Mobiltelefon
  • Alkoholverbot für Fahranfänger
  • Rechtsfolgen (Geldbuße, Fahrverbot; Dauer, Vollstreckung)

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

Bürozeiten:

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Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

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