IIch betreue und vertrete Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen.
Die Kanzlei wurde im Jahre 2003 in Bonn gegründet. Im Jahre 2011 erfolgte der Zusammenschluss zu einer Bürogemeinschaft mit Dr. Michael E. Kurth, der vorrangig im Jugendstraf- und Internetrecht tätig ist.
Die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Hierfür sind besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts nachzuweisen. Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht darf nur geführt werden, wenn jährlich eine Fort- / Weiterbildung i.H.v. mindestens 10 Zeitstunden nachgewiesen wird.