Rechtsanwaltskanzlei Kunze

Fahrerlaubnisrecht/ Verkehrsverwaltungsrecht

Der Führerschein gehört zu den wohl wichtigsten Dingen für die meisten Menschen, garantiert er doch ihre Mobilität. Bei einem Verlust können hieraus ganz unterschiedliche, insbesondere auch ganz persönliche oder berufliche Probleme erwachsen, nicht nur um den Führerschein. So kann zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt auch gleichzeitig den Arbeitsplatz bedrohen. Dies gilt nicht nur für Berufskraftfahrer.

Probleme mit der Führerscheinstelle kann man aus den verschiedensten Gründen bekommen, z.B. indem das Punktekonto beim Verkehrszentralregister zu viele Punkte aufweist, man durch Drogen oder Alkohol - nicht unbedingt nur im Straßenverkehr - aufgefallen ist und deswegen eine ärztliche Begutachtung oder gar MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) von Ihnen verlangt wird, et cetera.

Auch als Folge verkehrsstrafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Vorwürfe entstehen häufig Probleme im Fahrerlaubnisrecht.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen zur Fahrerlaubnis, z.B. bezüglich der Wieder-/Erteilung, Entziehung, Umschreibung und Anerkennung ausländischer Führerscheine, Verkürzung von Sperrfristen, etc.

Auch im Fahrerlaubnisrecht gilt, dass es sich durchaus lohnt frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um drohende Nachteile zu vermeiden!

Kurzüberblick:

  • Fahrerlaubnis/Führerschein (Erwerb, Entziehung, Neuerteilung der Fahrerlaubnis)
    
  • Führerschein auf Probe
    
  • Führerschein ab 17, Begleitetes Fahren § 20 FeV
    
  • EU-Führerschein, ausländische Fahrerlaubnis
    
  • Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
    
  • Punktesystem, Verkehrszentralregister (VZR) (Tilgung/Löschung von Einträgen)
    
  • Fahrtenbuch
    
  • MPU (medizinisch psychologische Untersuchung, "Idiotentest"), Abstinenznachweis
    

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

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