Strafrecht

Strafrecht – Verteidigung im Verkehrsrecht sowie in allen strafrechtlichen Verfahren

Im Zentrum jeder Strafverteidigung steht die Wahrung Ihrer Rechte.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, ist frühzeitige und kompetente rechtliche Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Harald Kunze steht Ihnen als erfahrener Verteidiger zur Seite – mit fundiertem Fachwissen, diskreter Betreuung und klarer Strategie.

 

Strafverteidigung mit Weitblick und Engagement

Das deutsche Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten – vom klassischen Eigentums- oder Gewaltdelikt bis hin zu wirtschafts- und betrugsbezogenen Tatvorwürfen. In jedem Fall gilt: Eine professionelle Verteidigung beginnt idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren – bevor eine Einlassung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt.

 

Typische strafrechtliche Tatvorwürfe

Rechtsanwalt Kunze vertritt Sie in sämtlichen strafrechtlichen Verfahren, unter anderem bei:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrten unter Einfluß von Betäubungsmitteln oder Alkohol
  • Unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen
  • Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Verstoß gegen die Versicherungspflicht
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Diebstahl, Einbruch, Unterschlagung
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung
  • Betrug, Untreue, Urkundenfälschung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Raub, Erpressung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Strafbefehle und Ermittlungsverfahren wegen geringfügiger Delikte

Was Sie erwarten können

  • Individuelle Fallanalyse: Jede Verteidigung ist so einzigartig wie der zugrunde liegende Vorwurf.
  • Verlässliche Einschätzung: Klare Orientierung über Risiken, Möglichkeiten und realistische Zielsetzungen.
  • Begleitung durch alle Instanzen: Von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur möglichen Hauptverhandlung.

Frühzeitig beraten lassen – Fehler vermeiden

Insbesondere in der Anfangsphase eines Verfahrens ist rechtlicher Beistand entscheidend. Unbedachte Aussagen können später kaum korrigiert werden. Rechtsanwalt Kunze rät daher: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch – und lassen Sie sich zunächst beraten.

 

Sie benötigen rechtlichen Beistand im Strafrecht?
Kontaktieren Sie die Kanzlei unverbindlich – telefonisch unter 0228 / 318253 oder per E-Mail an kontakt@rechtsanwalt-kunze.de. Eine kurzfristige Terminvergabe ist möglich – auf Wunsch auch außerhalb üblicher Bürozeiten.

 

 

 

 

[u.a. ChatGPT, persönliche Kommunikation, 15. Juli 2025]

Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag 09:00-18:30

 

Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

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