Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Erbrechts.

Vor dem Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie gerne bei der Regelung Ihres letzten Willens durch Erbvertrag oder Testament.

Nach dem Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Erbanspruchs, Pflichtteils oder Vermächtnisses.



Einen Kurzüberblick, bzgl. unserer Leistungen die das Erbrecht betreffen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kurzüberblick:

 

Miterbe und Erbengemeinschaft:

  • Beratung und Vertretung des Miterben in einer Erbengemeinschaft
  • Ansprüche für und gegen die Erbengemeinschaft, gegen Miterben oder andere Dritte
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Ausgleichung und Anrechnung von Vorempfängen unter Miterben
  • Auseinandersetzung und Teilung der Erbengemeinschaft



Erblasserschulden und Erbfallschulden:

  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlasssicherung und Haftungsbegrenzung auf den Nachlass (Inventarerrichtung; Aufgebot; Nachlasspflegschaft; Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz)



Testamentsgestaltung:

  • Gestaltung und Entwurf von einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten sowie Erbverträgen (u.a. Erbeinsetzung; Enterbung; Pflichtteilsstraf- und Verwirkungsklauseln; Auflagen und Vermächtnisse; Teilungsanordnungen und Teilungsverboten; Anrechnungsbestimmungen)



Vorweggenommene Erbfolge:

  • Gestaltung und Entwurf von Verzichtsverträgen, Schenkungsverträgen, Grundstücksübertragungen, Nießbrauch und Wohnrecht, Zuwendungen aus Lebensversicherungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts und des Rückgriffs von Sozialversicherungsträgern



Harald Kunze

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Tel.: +49(0)228 - 318253

Fax: +49 (0)228-318257

 

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-kunze.de

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag 09:00-18:30

 

Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

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