Die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Hierfür sind besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts nachzuweisen. Zum Nachweis der theoretischen Erfahrung ist ein mindestens 120 Stunden dauernder Lehrgang zu absolvieren. Des Weiteren müssen drei schriftliche Klausuren bestanden werden. Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch eine selbstständige Bearbeitung von mindestens 180 Fällen innerhalb von drei Jahren zu belegen. Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht darf nur geführt werden, wenn jährlich eine Fort- / Weiterbildung i.H.v. mindestens 10 Zeitstunden nachgewiesen wird.