Wir beraten und vertreten Sie gerne in familienrechtlichen Belangen. Unsere Tätigkeit beinhaltet die Bereiche Scheidung, Eheverträge, Partnerverträge, Vermögens- auseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht. Allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig, wir sind auch in anderen familienrechtlichen Fallgestaltungen tätig.
Entwurf von Eheverträgen
Scheidungs- und Trennungsfolgevereinbarungen
Eheliches Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Unterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
Versorgungsausgleich
Ehewohnung und Hausrat
Gerichtliche Vertretung in allen relevanten Verfahren