Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Erbrechts.
Vor dem Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie gerne bei der Regelung Ihres letzten Willens durch Erbvertrag oder Testament.
Nach dem Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Erbanspruchs, Pflichtteils oder Vermächtnisses.
Einen Kurzüberblick, bzgl. unserer Leistungen die das Erbrecht betreffen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Miterbe und Erbengemeinschaft:
Erblasserschulden und Erbfallschulden:
Testamentsgestaltung:
Vorweggenommene Erbfolge: